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Kleinunternehmer Rechnung erstellen – §19 UStG konform

Als Kleinunternehmer kostenlos §19 UStG konforme Rechnungen erstellen. Alle Pflichtangaben automatisch enthalten – inklusive GiroCode für schnellere Zahlungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbstständigen mit geringen Umsätzen, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und diese auch nicht ans Finanzamt abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Voraussetzung ab 2025: Der Umsatz des Vorjahres war nicht höher als 25.000 EUR und im laufenden Jahr wird voraussichtlich nicht mehr als 100.000 EUR umgesetzt.

Checkliste: Pflichtangaben auf Kleinunternehmer-Rechnungen

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer (keine USt-ID nötig als Kleinunternehmer)Pflicht!
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung / des Produkts
  • Zeitraum oder Zeitpunkt der Leistung
  • Rechnungsbetrag (Netto = Brutto bei Kleinunternehmern)
  • ⚠️ KEIN Steuersatz, KEINE Umsatzsteuer ausweisen!Wichtig!
  • Pflichthinweis §19 UStGMuss enthalten sein!

⚠️ Pflichthinweis §19 UStG – Musterformulierung:

„Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG."

Alternativ: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung)."

GiroCode auf Kleinunternehmer-Rechnungen

Als Kleinunternehmer ist der GiroCode besonders einfach: Da du keine MwSt. ausweist, entspricht dein Rechnungsbetrag dem Zahlbetrag. Du gibst einfach den Gesamtbetrag in den GiroCode ein – fertig.

Der GiroCode enthält dann: deine IBAN, den Gesamtbetrag und die Rechnungsnummer als Verwendungszweck. Kunden scannen den Code mit ihrer Banking-App und überweisen in Sekunden – ohne IBAN abtippen, ohne Tippfehler.

Häufige Fragen: Kleinunternehmer Rechnung

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Alle Pflichtangaben nach §14 UStG (Name, Anschrift, Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag) PLUS der Pflichthinweis auf §19 UStG. KEINE Mehrwertsteuer ausweisen!
Welchen Pflichthinweis muss ich als Kleinunternehmer angeben?
Eine typische Formulierung: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG." oder "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung)."
Bis zu welchem Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung?
Ab 2025: Vorjahresumsatz max. 25.000 EUR und voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr max. 100.000 EUR.
Kann ein Kleinunternehmer eine Rechnung mit GiroCode ausstellen?
Ja. Der GiroCode enthält nur Gesamtbetrag und IBAN – keine MwSt.-Aufteilung nötig. Als Kleinunternehmer ist Brutto = Netto.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer auf der Rechnung?
Ja. Die Steuernummer ist Pflichtangabe nach §14 UStG, auch für Kleinunternehmer. Eine USt-ID ist optional.
Darf ein Kleinunternehmer freiwillig Mehrwertsteuer ausweisen?
Ja, das ist möglich (Option zur Regelbesteuerung). Dann musst du die MwSt. aber auch ans Finanzamt abführen. Im Zweifel Steuerberater fragen.

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